Kanzlei Liliane Decker

Fachanwältin für Arbeitsrecht

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Als Fachanwältin für Arbeitsrecht habe ich mich ausschließlich auf die Bearbeitung des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts spezialisiert und vertrete ausschließlich Arbeitnehmer sowie Betriebsräte und Gewerkschaften. Sofern im Zusammenhang mit der jeweiligen arbeitsrechtlichen Angelegenheit sozialrechtliche Fragen, insbesondere aus dem Schwerbehinderten- und Arbeitslosenversicherungsrecht, entstehen, werden diese ebenfalls von mir bearbeitet.

Die Verleihung des Titels Fachanwalt/Fachanwältin durch die Rechtsanwaltskammer, erfordert den Nachweis erheblicher praktischer Erfahrung und eine umfangreiche Zusatzausbildung in dem betreffenden Rechtsgebiet. Die Aktualisierung des Fachwissens ist darüber hinaus durch regelmäßige Fortbildung nachzuweisen.

Tätigkeitsfelder individuelles Arbeitsrecht
Beratung, außergerichtliche und gerichtliche Vertretung von Arbeitnehmern insbesondere bei:
  • Kündigungen und Änderungskündigungen
  • Versetzungen
  • Mobbing
  • Anträgen auf Teilzeitbeschäftigung
  • Lohnforderungen (z.B. bei Gehaltsrückstand, Lohnkürzungen, Streichung von Weihnachts- oder Urlaubsgeld, etc.)
  • Abmahnungen
  • Berichtigung von Arbeitszeugnissen
  • Fragen der betrieblichen Altersversorgung
  • Aufhebungsvereinbarungen
  • Änderungen des Arbeitsvertrages
  • Anmeldung von Insolvenzforderungen

Tätigkeitsfelder kollektives Arbeitsrecht
Beratung, außergerichtliche und gerichtliche Vertretung von Arbeitnehmervertretern, z.B. Betriebsräten, sowie Gewerkschaften insbesondere bei:
  • Erstellung und Durchsetzung von Betriebsvereinbarungen
  • Interessenausgleich und Sozialplan z.B. bei Betriebsänderungen wegen (Teil-)Betriebsschließung, Verlagerung von Produktion oder Dienstleistung ins Ausland oder Fremdvergabe an Drittunternehmen, Betriebsaufspaltungen etc.
  • Durchführung von arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren z.B. bei Verstößen des Arbeitgebers gegen Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates (z.B. bei Versetzungen, Einstellungen auch von Leiharbeitnehmern etc.) oder Verstoß des Arbeitgebers gegen seine Informationspflichten (z.B. Weigerung, dem Betriebsrat Einsicht in die Bruttolohn- und Gehaltslisten zu gewähren)
  • Beratung und Vertretung von Gewerkschaften in Fragen des Tarifrechts

Bildung und Beratung
  • Durchführung von Seminaren für Betriebsräte und ehrenamtliche Arbeitsrichter
  • Referententätigkeit in gewerkschaftlichen Seminaren